Der folgende Brief ist an die Fraktionen des Bundestages verschickt worden:
Wir, die unterzeichnenden Verbände ehemaliger Häftlinge der nationalsozialistischen Konzentrationslager, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen, Verfolgtenverbände sowie erinnerungspolitische Initiativen fordern alle Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, mit der Anerkennung aller Verfolgter ein Signal zu setzen.
Zu den in den Konzentrationslagern Inhaftierten gehörten politische Häftlinge, Juden, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Sinti und Roma sowie Menschen, die in der Diktion der SS als „Berufsverbrecher“ (BVer), „Sicherungsverwahrte“ (SVer) und „Asoziale“ galten. Für alle diese Gruppen, die die SS in den Konzentrationslagern mit verschiedenfarbigen Winkeln unterschied, gilt, dass ihre Inhaftierung in den KZ ein schweres Unrecht war. In den deutschen Konzentrationslagern wurden Menschen ohne juristische Verfahren inhaftiert. Sie wurden inhaftiert aufgrund eines „Schutzhaftbefehls“ der Gestapo oder anderer Polizeiabteilungen. „Für die Anerkennung der als „Asoziale“, „Berufsverbrecher“ und „Sicherungsverwahrte“ unter nationalsozialistischer Herrschaft Verfolgten“ weiterlesen