Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg: 69 VR 7665
Spenden sind steuerlich absetzbar.
Den ehem. Häftlingen des KZ Neuengamme gewidmet
Die Arbeitsgemeinschaft Neuengamme ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg: 69 VR 7665
Spenden sind steuerlich absetzbar.