Fahrradtour: Auf den Spuren des KZ-Außenlagers Dessauer Ufer

Sonntag, 25.10.2020 – ab 15.00 Uhr – Lagerhaus G, Dessauer Str. 2-4

Thomas Käpernick (Arbeitsgemeinschaft Neuengamme e.V.) und Jonas Jakubowski (Initiative Dessauer Ufer) stellen den aktuellen Stand der Recherchen zum KZ-Außenlager Dessauer Ufer und den Erkenntnissen zu NS-Zwangsarbeit im Hafen auf einer Fahrradtour vor. An mehreren Stationen im Hafen wird Halt gemacht.

Achtung: Um den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, mussten wir die Fahrradtour  leider absagen … und hoffen auf eine baldige Möglichkeit zur Wiederholung.
Im Lagerhaus G bestand in den Jahren 1944/45 das KZ-Außenlager Dessauer Ufer. Dort waren im Sommer 1944 1.500 als Jüdinnen verfolgte Frauen aus Ungarn, der Tschechoslowakei und Polen untergebracht, die von Auschwitz nach Hamburg deportiert wurden. Zwischen September 1944 und April 1945 bestand im Lagerhaus G außerdem ein Männer-Außenlager des KZ Neuengamme, in dem etwa 3.000 Häftlinge interniert waren. Die männlichen wie auch die weiblichen KZ-Gefangenen am Dessauer Ufer mussten Zwangsarbeit im Hamburger Hafen, v.a. bei der Trümmerräumung in kriegswichtigen Raffinerien leisten.

An verschiedenen Stationen im Hafengebiet wollen wir den Arbeitskommandos des KZ-Außenlagers Dessauer Ufer nachspüren und dabei mehr über die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Häftlinge erfahren. Neben KZ-Gefangenen waren im Hamburger Hafen auch Kriegsgefangene verschiedener Nationalität sowie zivile Zwangsarbeiter*innen aus ganz Europa zur Arbeit in der Kriegswirtschaft eingesetzt.

Die Teilnehmer*innenzahl ist begrenzt und eine Anmeldung daher erforderlich.
Anmeldungen an: initiative-dessauer-ufer@riseup.net
Die Teilnahme ist nur nach Bestätigung möglich.

Die Teilnahme an der Fahrradtour erfolgt auf eigene Gefahr; die Veranstalter*innen gehen von Kenntnis und Einhaltung der StVo und rücksichtsvollem Verhalten im Straßenverkehr bei allen Teilnehmer*innen aus. Die Nutzung eines Fahrradhelms ist nicht vorgeschrieben, kann aber sinnvoll sein. Jede*r Teilnehmer*in trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch sie/ihn bzw. durch das von ihm gesteuerte Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden selbst.

Foto: wikipedia